Haupttätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Dr. Wilfried Gunia ist das Strafrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht nur auf der Verteidigung in dem eigentlichen Strafprozess, also dem gerichtlichen Verfahren bis zur rechtskräftigen Verurteilung. Fast noch wichtiger ist die Verteidigung in Vollstreckung und Vollzug, wenn es also darum geht, ob und in welcher Form eine Strafe vollstreckt wird. Beispielhaft seien die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Drogentherapie nach § 35 BtMG, Probleme bei der Vollstreckungsreihenfolge, der Reststrafenaussetzung zur Bewährung und deren Widerruf, das System der Rechtsmittel in Vollstreckung u. Vollzug und Fragen der Vollzugsplanung erwähnt. Solche und andere Punkte muss die Verteidigung schon während des Strafverfahrens im Auge haben, da hier schon die Weichen für Vollstreckung und Vollzug gestellt werden. Die genannten Probleme betreffen sowohl denjenigen, der erstmals mit dem Gesetz in Konflikt gerät, als auch denjenigen, dessen bisheriger Lebensweg schon zu Häufung von Vorbelastungen geführt hat.
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